Geschäftsbedingungen der K.H. Messe & Events e.K
1. Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Aufträge können von beiden Seiten nur dann storniert werden, wenn nach dem Vertragsabschluß wesentliche Auftragsvoraussetzungen entfallen sind.
2. Druckunterlagen und Druck
Der Auftraggeber stellt dem Verlag rechtzeitig vollständige, technisch geeignete Druckunterlagen zur Verfügung. Korrekturabzüge werden per Mail als PDF übersandt. Wird die Druckfreigabe vom Auftraggeber nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist zurückgesandt, gilt die Anzeige als druckreif wie im Korrektur-PDF versendet. Sofern der Verlag keine oder nur unvollständige Druckunterlagen erhält, wird nach den vorliegenden Unterlagen eine allgemeine Anzeige gesetzt und veröffentlicht. Sofern die Druckunterlagen des Auftraggebers technisch nicht geeignet oder mangelhaft sind, gehen die technischen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Mangelhafte Druckwiedergabe, die auf technisch nicht geeignete Durckunterlagen zurückzuführen ist, berechtigt nicht zur Zahlungsminderung.
Bei redaktionell gestalteten Anzeigen behält sich der Verlag Textkürzungen, auch bei Wiederholungsterminen vor, wenn die tatsächliche Anzeigengröße auf Grund der Textmenge über der bestellten Größe liegt.
Schmuckfarben werden, wenn nicht anders vereinbart aus Euro-Skala (CMYK) gedruckt. Für Farbanzeigen stellt der Kunde neben geeigneten belichtungsfähigen Dateien farbrichtige Andrucke zur Verfügung. Geringe Farbabweichungen im Druck berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht des Verlages endet 3 Monate nach der Veröffentlichung.
3. Inhalt der Anzeige
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Anzeige sowie dafür, daß durch die Anzeige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dem Kunden obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen darauf zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Bei redaktionell gestalteten Anzeigen behält sich der Verlag Textkürzungen, auch bei Wiederholungsterminen vor, wenn die tatsächliche Anzeigengröße auf Grund der Textmenge über der bestellten Größe liegt.
Sollte eine Anzeige auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sein, wird diese vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht.
4. Anzeigenplatzierung
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Abweichungen aus technischen Gründen behält sich der Verlag vor; sie berechtigen nicht zur Preisminderung. Bindende Platzierungsvereinbarungen werden mit 25 % Preisaufschlag berechnet. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigen Abdruck der bestellten Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
- nach Wahl des Verlages - eine einwandfreie Erstanzeige in der folgenden Ausgabe. Das Recht auf Zahlungsminderung ist beschränkt auf das Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
5. Anzeigenpreise
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Anzeigenpreisen nicht eingeschlossen; diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Rabattvereinbarungen für mehrere Erscheinungstermine gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten, sofern nicht ein anderer Zeitraum ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, weniger Anzeigen als vereinbart veröffentlicht werden, sind Rabatte, die im voraus gewährt wurden, vom Auftraggeber nachträglich dem Verlag zu erstatten.
6. Zahlung
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern innerhalb der Fälligkeit keine Zahlung erfolgt, stellt der Verlag 10,00 Euro Mahngebühr pro Mahnung in Rechnung. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Haftung
Die K.H. Messe & Events e.K haftet außer in den Fällen, in denen wesentliche oder Kardinalpflichten verletzt werden, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und voraussehbare Schäden bis zur Höhe des jeweiligen Anzeigenentgelts begrenzt. Dies gilt für eigenes Verschulden und das Verschulden leitender Angestellter.
Soweit die Haftung der K.H. Messe & Events e.K ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleichermaßen. Die K.H. Messe & Events e.K haftet nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In sonstigen Fällen ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts begrenzt.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Celle.