Messe aktuell

Magazin für Messebegleitung und Produktbegleitung

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1. Geltung der Bedingungen

Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Aufträge können von beiden Seiten nur dann storniert werden, wenn nach dem Vertragsabschluß wesentliche Auftragsvoraussetzungen entfallen sind.

2. Druckunterlagen und Druck

Der Auftraggeber stellt dem Verlag rechtzeitig vollständige, technisch geeignete Druckunterlagen zur Verfügung. Korrekturabzüge werden per Mail als PDF übersandt. Wird die Druckfreigabe vom Auftraggeber nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist zurückgesandt, gilt die Anzeige als druckreif wie im Korrektur-PDF versendet. Sofern der Verlag keine oder nur unvollständige Druckunterlagen erhält, wird nach den vorliegenden Unterlagen eine allgemeine Anzeige gesetzt und veröffentlicht. Sofern die Druckunterlagen des Auftraggebers technisch nicht geeignet oder mangelhaft sind, gehen die technischen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Mangelhafte Druckwiedergabe, die auf technisch nicht geeignete Durckunterlagen zurückzuführen ist, berechtigt nicht zur Zahlungsminderung.

Bei redaktionell gestalteten Anzeigen behält sich der Verlag Textkürzungen, auch bei Wiederholungsterminen vor, wenn die tatsächliche Anzeigengröße auf Grund der Textmenge über der bestellten Größe liegt.

Schmuckfarben werden, wenn nicht anders vereinbart aus Euro-Skala (CMYK) gedruckt. Für Farbanzeigen stellt der Kunde neben geeigneten belichtungsfähigen Dateien farbrichtige Andrucke zur Verfügung. Geringe Farbabweichungen im Druck berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht des Verlages endet 3 Monate nach der Veröffentlichung.

3. Inhalt der Anzeige

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Anzeige sowie dafür, daß durch die Anzeige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dem Kunden obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen darauf zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Bei redaktionell gestalteten Anzeigen behält sich der Verlag Textkürzungen, auch bei Wiederholungsterminen vor, wenn die tatsächliche Anzeigengröße auf Grund der Textmenge über der bestellten Größe liegt.

Sollte eine Anzeige auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sein, wird diese vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht.